Elektronische Widerrufsfunktion: So machen Handwerksbetriebe ihre Website rechtssicher
Wer einen B2C-Online-Shop betreibt oder für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit bietet, einen Service oder einen Termin online zu buchen, muss seit dem 19. Juni 2026 grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Webseite bereitstellen, sofern für Kunden ein Widerrufsrecht besteht. Dies kann bspw. auch die Online-Buchung von Friseurterminen betreffen.
Mit Hilfe der elektronischen Widerrufsfunktion sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen im Internet geschlossenen Vertrag einfacher widerrufen können. Gemeint sind mit diesen Verträgen auch simple Online-Einkäufe und Buchungen von jeglichen Leistungen.
In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung erfahren Sie, welche rechtlichen Aspekte beim Implementieren der elektronischen Widerrufsfunktion zu beachten sind.
Inhalte:
- Die neuen gesetzlichen Pflichten
- Das Widerrufsrecht und seine Ausnahmen
- Unterschiedliche Anwendungsfälle: Produkte kaufen, Dienstleistungen buchen oder Termine vereinbaren
- Was ist bei der Gestaltung des Widerrufsbuttons zu beachten?
- Welche Informationspflichten bestehen?
- Was droht bei Verstößen
Referentin: Ass. Jur. Lena Hoffmann
Ansprechpartnerin: Emilie Schneider, Betriebsberatung, Telefon: 0631 3677-231, E-Mail: eschneider@hwk-pfalz.de
Eine gemeinsame Veranstaltung von Betriebsberatern und Beratern für Innovation und Technologie auch mit dem Themenschwerpunkt Digitalisierung verschiedener Handwerkskammern, Fachverbände und Kreishandwerkerschaften.